Negative Google-Bewertungen stellen für Ärztinnen und Ärzte eine besondere Herausforderung dar. Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht beobachte ich täglich, wie unberechtigte Bewertungen das professionelle Ansehen von Medizinern gefährden können. Eine aktuelle Entwicklung gibt jedoch Anlass zur Hoffnung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seiner wegweisenden Entscheidung die Position von Ärzten gegenüber ungerechtfertigten Google-Bewertungen deutlich gestärkt.
Die aktuelle Rechtslage bei Arztbewertungen
Die Situation für Ärzte hat sich Anfang 2025 weiter verbessert. Mediziner müssen negative Bewertungen, insbesondere 1-Stern-Bewertungen auf Google, nicht mehr tatenlos hinnehmen. Die Rechtsprechung hat klare Kriterien entwickelt, nach denen ungerechtfertigte Bewertungen entfernt werden können. Entscheidend ist dabei, dass die Bewertung entweder gegen geltendes Recht oder gegen die Google-Inhaltsrichtlinien verstößt.
Die Bedeutung des OLG Karlsruhe Beschlusses
Der Beschluss des OLG Karlsruhe markiert einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen ungerechtfertigte Arztbewertungen. In dem verhandelten Fall erhielt ein Arzt eine negative Bewertung von einer Person, die er nicht als Patienten identifizieren konnte. Das Gericht entschied zugunsten des Arztes und verpflichtete Google zur Löschung der Bewertung. Diese Entscheidung basiert auf einem fundamentalen Prinzip: Wer bewertet, muss auch tatsächlich Patient gewesen sein.
Zentrale Aspekte der Gerichtsentscheidung
Das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung mehrere wichtige Grundsätze festgelegt:
- Die Beweislast liegt bei Google: Der Plattformbetreiber muss nachweisen können, dass der Bewertung ein tatsächlicher Arzt-Patienten-Kontakt zugrunde liegt.
- Eine reine Behauptung des Bewertenden reicht nicht aus: Es müssen konkrete Anhaltspunkte für einen echten Behandlungskontakt vorliegen.
- Der Schutz der ärztlichen Reputation wiegt schwer: Das Gericht erkennt an, dass ungerechtfertigte Bewertungen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können.
Häufige Problemfälle in der Praxis
In meiner täglichen Beratungspraxis begegnen mir regelmäßig verschiedene Arten ungerechtfertigter Bewertungen:
- Bewertungen von Personen, die nie Patienten waren
- Kritik an Wartezeiten ohne tatsächlichen Praxisbesuch
- Falsche Behauptungen über durchgeführte Behandlungen
- Bewertungen von Konkurrenten unter falscher Identität
- Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person
Die ärztliche Schweigepflicht als besondere Herausforderung
Ein besonders wichtiger Aspekt, den Ärzte beachten müssen: Die Versuchung ist oft groß, auf negative Bewertungen direkt zu antworten. Jedoch birgt dies die Gefahr, gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen. Selbst eine allgemein gehaltene Antwort könnte indirekt Rückschlüsse auf Behandlungsdetails zulassen. Daher rate ich meinen Mandanten stets, den Weg der Löschung einer ungerechtfertigten Bewertung zu wählen, anstatt diese zu kommentieren.
Strategische Vorgehensweise bei negativen Bewertungen
Für betroffene Ärzte empfiehlt sich folgende strukturierte Vorgehensweise:
- Dokumentation der Bewertung inklusive Screenshot und Zeitstempel
- Prüfung der Patientendatenbank auf mögliche Zuordnung
- Sammlung von Beweisen, die gegen die Echtheit der Bewertung sprechen
- Rechtliche Prüfung der Löschungsoptionen
- Professionelle Kommunikation mit Google
Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten
Die aktuelle Rechtsprechung bietet verschiedene Ansatzpunkte für die Löschung unberechtigter Bewertungen:
- Fehlender Behandlungskontakt
- Unwahre Tatsachenbehauptungen
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- Verstöße gegen Google-Richtlinien
- Wettbewerbsrechtliche Verstöße
Kostenaspekte und Versicherungsschutz
Ein wichtiger praktischer Aspekt ist die Frage der Kosten. Erfreulicherweise können die Kosten für die rechtliche Durchsetzung oft von einer Firmenrechtsschutzversicherung übernommen werden. Eine vorherige Prüfung des Versicherungsschutzes ist dabei ratsam und kann unnötige Kosten vermeiden.
Präventive Maßnahmen für Arztpraxen
Neben der reaktiven Löschung ungerechtfertigter Bewertungen empfehle ich Ärzten auch präventive Maßnahmen:
- Implementierung eines professionellen Bewertungsmanagements
- Regelmäßiges Monitoring der Online-Reputation
- Dokumentation aller Patientenkontakte
- Schulung des Praxispersonals im Umgang mit Bewertungen
- Aufbau einer positiven Online-Präsenz
Fazit und Ausblick
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat die Position von Ärzten im Umgang mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen deutlich gestärkt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kampf gegen falsche Bewertungen automatisch gewonnen ist. Vielmehr bedarf es weiterhin einer professionellen rechtlichen Strategie, um erfolgreich gegen unberechtigte Negativbewertungen vorzugehen.
Unterstützung für betroffene Ärzte
Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Ärzte bei der effizienten Durchsetzung ihrer Rechte gegen ungerechtfertigte Google-Bewertungen. Durch jahrelange Erfahrung und vertiefte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen kann ich eine hohe Erfolgsquote bei der Löschung unberechtigter Bewertungen vorweisen.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Löschung ungerechtfertigter Bewertungen und zum Schutz Ihrer Online-Reputation. Kontaktieren Sie mich per E-Mail an anwalt@thomas-feil.de oder telefonisch für ein vertrauliches Erstgespräch.