Die Volksbank ist eine Kategorie von Genossenschaftsbanken in Deutschland, deren Hauptziel es ist, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern. Diese Banken operieren nach dem Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung, was bedeutet, dass sie von ihren Mitgliedern (den Kunden) getragen werden und primär deren Interessen dienen. Mitglied einer Volksbank zu werden, bedeutet somit auch, Miteigentümer zu sein, was mitbestimmungsrechtlichen Privilegien einhergeht.
Volksbanken bieten eine breite Palette an Finanzdienstleistungen ähnlich wie andere Geschäftsbanken an. Dazu zählen unter anderem das klassische Spar- und Girokontenmanagement, Kreditvergabe, Anlageberatung, sowie Versicherungs- und Immobiliendienstleistungen. Der wesentliche Unterschied zu anderen Banktypen liegt in der genossenschaftlichen Struktur. Gewinne werden nicht primär zum Vorteil externer Aktionäre oder Investoren erwirtschaftet, sondern sollen den Mitgliedern der Genossenschaft zugutekommen, sei es durch günstigere Konditionen oder durch Ausschüttung einer Dividende.
Die Volksbanken sind zudem lokal verankert und legen großen Wert auf die Nähe zu ihren Kunden und die Unterstützung des lokalen Wirtschaftsraumes. Dieses lokale Engagement spiegelt sich auch in der Unterstützung von Vereinen, sozialen Projekten und regionalen Entwicklungsinitiativen wider.
In Deutschland sind die Volksbanken zusammen mit den Raiffeisenbanken im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert. Dieser Verband fungiert als Spitzeninstitut und Interessenvertretung der genossenschaftlichen Bankengruppe, zu der auch eine Reihe von Spezialinstituten gehört.