Anwalt für Google Bewertung löschen!

Google Bewertung

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Bewertung bei Google entfernen zu lassen? Wie schafft es ein guter Anwalt, einen negativen Eintrag zu löschen? Anwalt für Google Bewertung löschen.

Ich möchte im Folgenden aufzeigen, was Sie bei einer schlechten Bewertung im Internet beachten sollten. Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt mit dem Löschen eines Eintrags bei Google zu beauftragen?

Sollten Sie meine Unterstützung in einem aktuellen Fall benötigen, können Sie mir die Bewertung und Ihre Sachverhaltsschilderung unverbindlich per E-Mail zukommen lassen. Ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück!


Update 22.08.2024 – Automatisierte Entfernung von negativen Bewertungen bei Google

Google nutzt Automatisierung umfassend zur Moderation und Entfernung von legalen Inhalten, um die Effizienz und Genauigkeit bei der Bearbeitung von Entfernungsanfragen zu verbessern. Diese Systeme spielen eine entscheidende Rolle, indem sie Anfragen nach Art und Sprache an die entsprechenden Fachexperten weiterleiten. So wird sichergestellt, dass jede Anfrage von einem spezialisierten Team geprüft wird, was die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Qualität der Entscheidungen erhöht.

Die Automatisierung geht jedoch noch weiter: Sie unterstützt die Verwaltung der Millionen von URLs, die Google täglich zur Überprüfung erhält. Ein bedeutender Teil dieser Anfragen betrifft URLs, die nicht im Google-Suchindex enthalten sind – diese Seiten werden nicht in den Suchergebnissen angezeigt, daher ist ihre Entfernung aus dem Index überflüssig. Automatisierte Systeme erkennen solche Anfragen und filtern sie effektiv heraus, wodurch die manuelle Überprüfung auf wirklich relevante Inhalte fokussiert werden kann.

Zusätzlich hilft die Automatisierung, den Prüfprozess zu optimieren, indem sie einfache Anfragen schnell und präzise abwickelt und komplexere Fälle für eine detaillierte manuelle Überprüfung reserviert. Diese Kombination aus Automatisierung und menschlicher Expertise stellt sicher, dass Anfragen effizient und fair bearbeitet werden, und minimiert gleichzeitig das Risiko von Fehlern.

Durch den Einsatz dieser Technologien kann Google nicht nur in großem Maßstab arbeiten, sondern auch sicherstellen, dass rechtliche Anfragen mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Die Automatisierung erleichtert es, authentische und umsetzbare Anfragen zu identifizieren, während sie unnötige oder unzulässige Anfragen aussortiert. So bleibt der Fokus auf den Inhalten, die tatsächlich in den Diensten von Google sichtbar sind und einer Überprüfung bedürfen.

Insgesamt ermöglicht die Automatisierung eine skalierbare und dennoch präzise Moderation von Inhalten, was besonders in einem globalen und dynamischen Umfeld, wie dem Internet, von entscheidender Bedeutung ist.

Update 12.07.2024 – OLG Hamm: Sinnlose Bestellungen und Retouren bei Mitbewerber

Das systematische Verursachen von sinnlosen Bestellungen und anschließenden Retouren bei einem Mitbewerber kann als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung eingestuft werden (OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2024, Az. 4 U 151/22).

Sinnlose Einkäufe bei einem Konkurrenten, Retouren und negative Bewertungen In dem Fall hatten zwei Mitarbeiter eines Matratzenanbieters über Handelsplattformen zahlreiche Matratzen und Matratzenauflagen bei einem Konkurrenten bestellt und anschließend Retouren veranlasst. Die Retourenbegründungen waren kritisch formuliert, etwa: „Nicht wie beschrieben/abgebildet. Der Geruch ist unerträglich trotz mehrmaliger Lüftung. Bitten um sofortige Rückerstattung.“ Zusätzlich gaben die Käufer teilweise negative Bewertungen ab, wie: „Matratze stinkt unglaublich, habe sie schon ausgelüftet, aber nicht besser.“ Es gab jedoch keine Hinweise darauf, dass diese Behauptungen wahrheitsgemäß waren.

Abmahnung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Der Konkurrent mahnte daraufhin den Matratzenanbieter ab. Der Matratzenanbieter müsse für das Verhalten seiner Mitarbeiter wettbewerbsrechtlich sowie aus Deliktsrecht wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung haften (§ 826 BGB).

Der abgemahnte Matratzenanbieter weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die Abmahnkosten zu erstatten oder Schadensersatz zu zahlen. Er argumentierte, dass er von den Vorgängen keine Kenntnis gehabt habe und keine Mitarbeiter angewiesen habe, Matratzen beim Konkurrenten zu kaufen und dabei unwahre Tatsachen zu behaupten.

Daraufhin beantragte der Konkurrent beim Landgericht Paderborn eine einstweilige Verfügung, der stattgegeben wurde. Da keine Abschlusserklärung abgegeben wurde, erhob der Konkurrent eine Hauptsacheklage, die bis auf einen geltend gemachten Auskunftsanspruch erfolgreich war. Beide Parteien legten gegen diese Entscheidung Berufung ein.

OLG Hamm: Anbieter haftet für Verhalten seiner Mitarbeiter Im Berufungsverfahren bestätigte das Oberlandesgericht Hamm das Urteil der ersten Instanz. Die sinnlosen Käufe samt negativ begründeten Retouren und teilweise schlechten Bewertungen stellten sittenwidrige vorsätzliche Schädigungen im Sinne des § 826 BGB dar.

Bereits die Veröffentlichung nachteiliger Äußerungen über den klagenden Konkurrenten oder solche gegenüber Dritten (hier den Plattformbetreibern) seien als Eingriffe in dessen Rechtssphäre anzusehen, die als Schadenszufügung im Sinne des § 826 BGB gelten (vgl. Grüneberg/Sprau, BGB, 83. Aufl. [2024], § 826 Rdnr. 3).

Ein rechtlich anerkennenswertes Interesse des verklagten Matratzenanbieters am beanstandeten Verhalten sei nicht erkennbar. Es diene offensichtlich allein dem Zweck, das Ansehen des Konkurrenten in der Öffentlichkeit und bei den Plattformbetreibern zu schmälern und den Konkurrenten systematisch mit der Abwicklung sinnloser Bestellungen und Retouren zu belasten.

Der verklagte Matratzenanbieter müsse sich das Verhalten seiner Mitarbeiter zurechnen lassen. Ihn treffe eine sekundäre Darlegungslast, der er nicht einmal ansatzweise nachgekommen sei. Im Verfahren beschränkte sich der Vortrag des Matratzenanbieters auf ein einfaches und pauschales Bestreiten seiner Verantwortlichkeit. Er hatte nicht einmal dargelegt, ob und welche Maßnahmen er ergriffen hatte, um den Sachverhalt innerhalb seines Unternehmens oder durch Kontaktaufnahme mit seinen (ehemaligen) Mitarbeitern und dem damaligen – mittlerweile ebenfalls ehemaligen – Geschäftsführer aufzuklären. Die bloße Benennung eines Zeugen könne einen substantiierten und nachvollziehbaren Sachvortrag nicht ersetzen.

Update 07.06.2024 – Geringfügig bessere Online-Rezensionen führen zu deutlich mehr Conversion

Die Studie „Reputation Management Revolution“ analysierte 64.000 Google My Business Profile und fand heraus, dass eine geringfügige Verbesserung der Sterne-Bewertung zu einer signifikanten Steigerung der Conversion Rate führen kann:

  • Eine Bewertung von 4,9 Sternen hat die höchste Conversion Rate.
  • Eine Erhöhung um 0,1 Sterne steigert die Conversion Rate um 25 %.
  • Internationale Marken verdoppeln ihre Conversion Rate, wenn die Bewertung von 4,3 auf 4,5 Sterne steigt.
  • Enterprise-Unternehmen mit einer Antwortrate von 32 % haben 80 % mehr Conversions als solche mit nur 10 % Antwortrate.

Konsumenten nutzen Online-Bewertungen auf Plattformen wie Yelp und Google, um Kaufentscheidungen zu treffen, was insbesondere für stationäre Händler wichtig ist. Mobile Suchen („Near Me“-Suchen) sind entscheidend: 76 % führen innerhalb eines Tages zu einem Ladenbesuch, 28 % zu einem Kauf.

Die Studie betont die Bedeutung der Antwortrate: Unternehmen, die häufig auf Bewertungen antworten, sehen eine höhere Conversion Rate. Konsumenten erwarten Antworten und schätzen proaktive und authentische Interaktion seitens der Marken. Dies ist entscheidend für das lokale Wachstum und steigende Umsätze.

Update 26.04.2024 – Die Verbraucherzentrale Bayern hat erfolgreich gegen Google geklagt

Infolgedessen muss der Internetgigant auf seiner Plattform Google One nun einen Button zur Kündigung bereitstellen, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag berichtete und eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts wurde bereits Mitte März gefällt.

Google One dient hauptsächlich als kostenpflichtiger Service für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz. Standardmäßig stellt Google 15 GB kostenlos zur Verfügung, die für die Speicherung von Fotos oder E-Mails genutzt werden können. Für erweiterten Speicher zahlen Nutzerinnen und Nutzer monatliche Gebühren, die sich auf etwa zwei bis 20 Dollar belaufen.

Das Gericht hat festgestellt, dass Google mittlerweile einen leicht erreichbaren Kündigungsbutton integriert hat. Die Verbraucherzentrale strebte jedoch mit ihrer Klage an, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt, um sicherzustellen, dass der Button dauerhaft auf der Plattform verbleibt.

„Große Konzerne müssen sich ebenso wie alle anderen an das geltende Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Google verpflichtet, auf seiner Plattform einen Kündigungsbutton bereitzustellen“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Seit Juli 2022 ist ein solcher Kündigungsbutton für zahlreiche online abschließbare Verträge, wie Mobilfunkverträge oder Abonnements für Streamingdienste und Zeitschriften, gesetzlich vorgeschrieben. Dies soll die Kündigung so einfach gestalten, wie das Tätigen von Onlinekäufen. Eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zeigt jedoch, dass jeder fünfte verpflichtete Anbieter diesen Button noch nicht implementiert hat.

Update 12.03.2024 – Bewertungen und KI

Online-Rezensionen wirken sich weit über den Kaufprozess hinaus aus. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 42% aller Amazon-Bewertungen nicht authentisch sind. In Großbritannien werden laut einer Verbraucherschutzorganisation etwa 10% der Kunden von Händlern für positive Bewertungen incentiviert. Die Situation verschärft sich global, wie die Stanford University aufdeckte: Etwa 20% der Yelp-Bewertungen sind erkauft, da Bewertungssterne direkten Einfluss auf den Umsatz haben. Eine Harvard-Studie bestätigt, dass ein zusätzlicher Stern auf Yelp den Umsatz eines Restaurants um 5 bis 9% steigern kann, da 74% der Konsumenten ihren Online-Einkäufen aufgrund von Bewertungen vertrauen.

Nicht nur im E-Commerce, sondern auch in der Film- und Fernsehindustrie spielen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle. Die Website Rotten Tomatoes, die Filmrezensionen sammelt und zu einem Gesamtwert zusammenfasst, beeinflusst maßgeblich den Erfolg von Filmproduktionen. Vulture enthüllte, dass auch hier Manipulationen stattfinden, indem PR-Firmen Kritiker bezahlen, um gezielt Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen.

Die Erzeugung von Massenfälschungen durch generative KI stellt eine neue Dimension der Problematik dar. Das Internet als digitaler Kartograf verzeichnet nicht nur geografische Orte, sondern bewertet auch Geschäfte, Unternehmen und soziale Phänomene, was oftmals eine verzerrte oder betrügerische Darstellung der Realität nach sich zieht. Das führt dazu, dass die virtuelle Präsenz eines Unternehmens oder Individuums realweltliche Konsequenzen haben kann.

Wirtschaftliche Interessen im Konflikt mit Fake Bewertungen

Die wirtschaftlichen Interessen hinter hohen Nutzerinteraktionszahlen auf Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram führen zu einer weiteren Verzerrung, da Metriken wie „Views“ oder „Likes“ manipuliert werden können und somit kein realistisches Bild der tatsächlichen Relevanz oder Popularität bieten. Dies verursacht regelmäßig Fehleinschätzungen und Überreaktionen in den Medien, besonders in Bezug auf jugendkulturelle Phänomene.

Amazon und andere Plattformen sehen sich zudem mit der Herausforderung konfrontiert, gegen KI-generierte Inhalte vorzugehen, die von gefälschten Biografien bis zu potenziell gefährlichen Waldführern reichen. Die zunehmende Flut an Fälschungen durch generative KI-Technologien markiert zwar eine neue Entwicklungsstufe, doch ist sie eher eine Intensivierung bestehender Probleme als ein völlig neues Phänomen.

Auswirkungen einer negativen Bewertung auf Google und anderen Plattformen!

Verbraucherinnen und Verbraucher schauen im Internet immer zuerst auf die Bewertungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens – und zwar maßgeblich bei Google und weiteren einschlägigen Bewertungsplattformen.

Ein schlechter Eintrag dort kann sich immens auf die Entwicklung Ihres Unternehmens auswirken. Hierbei sollte unterschieden werden, ob Ihr Googleprofil bereits mit guten Bewertungen „bestückt“ ist, oder ob die negative Bewertung die einzige Äußerung darstellt.

Wenn Sie bereits einige oder gar viele positive Einträge vorzuweisen haben, schadet Ihnen ein einzelner negativer Eintrag womöglich nicht so sehr. Wobei auch hier gilt, dass rechtswidrige Bewertungen niemals, auch nicht im Einzelfall, hingenommen werden sollten! Hierzu kontaktieren Sie bitte einen spezialisierten Anwalt).

Anwalt für Google Bewertung löschen: Der Durchschnitt entscheidet

Haben Sie jedoch keine oder kaum Bewertungen und werden dann mit einer negativen Bewertung bedacht, ändert dies die Durchschnittsbewertung der Sterne Ihres Googleprofils enorm. Der Außenauftritt leidet wahrscheinlich sofort merklich unter dem veränderten Profil.

Auf potenzielle Kunden macht ein schlechtes Googleprofil keinen guten Eindruck, denn Google ist zurzeit und bereits seit vielen Jahren die Anlaufstelle Nr. 1 für Informationen jedweder Art über Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen.

Wer sich also nicht um ein vernünftiges Googleprofil bemüht, dem scheint nicht viel an Kundenzufriedenheit zu liegen. So denkt jedenfalls der potenzielle Kunde.

Rechtliche Beurteilung einer Bewertung – was ist erlaubt, was kann man löschen?

Es braucht nicht immer einen Rechtsanwalt, um festzustellen, ob eine Bewertung bei Google rechtswidrig und somit einem Löschen grundsätzlich zugänglich ist.

Auch ohne Anwalt können Sie in vielen Fällen selbst herausfinden, inwieweit Sie eine Bewertung hinnehmen müssen oder nicht. Ich gebe hier einige wertvolle Tipps für Ihren Umgang mit negativen Einträgen im Internet. Sollten Fragen offen bleiben, können Sie mich gern unverbindlich kontaktieren.

Enthält die Bewertung Beleidigungen?

Dann ist sie rechtswidrig nach geltender Rechtslage, und überdies auch gegen die Google-Richtlinien verstoßend.

Solche Einträge können Sie also löschen lassen, ohne dass dies ein großes Problem darstellen sollte. Vereinzelt können sich Bewertungsplattformen hier dennoch sträuben, da ihr Geschäftsmodell nun einmal darauf beruht, möglichst viele Bewertungen zu erhalten und stehen zu lassen.

Im Notfall muss dann ein Anwalt das Löschen für Sie übernehmen.

Anwalt für Google Bewertung löschen: Enthält die Bewertung personenbezogene Daten?

In meiner Beratungspraxis stelle ich häufig fest, dass Bewertungen wütender oder frustrierter Kunden oft personenbezogene Daten des bewerteten Unternehmens beinhalten.

So werden teilweise die Vor- und Nachnamen von Angestellten, Chefs oder Mitarbeiter im Kundenservice genannt und somit bei Google veröffentlicht. Dies jedoch ohne Einwilligung der betroffenen Person. In vielen Fällen führt dies zu einer Rechtswidrigkeit der Bewertung, die ein Anwalt für Sie dann löschen lassen kann.

Bei datenschutzrechtlichen Probleme in Bewertungen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um zumindest die Vorgehensweise abzustimmen.

Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen?

Die häufigsten Fälle, in denen ich als Rechtsanwalt kontaktiert werden, betrifft negative Einträge bei Google, die falsche Tatsachen enthalten.

Beispielsweise wurde einem Mandanten unterstellt, keinen Kundenservice anzubieten, was jedoch faktisch falsch war. „Scannen“ Sie also die negative Bewertung dahingehend, ob Fakten falsch oder verdreht dargestellt und benannt werden. Dies ist immer ein guter, juristischer Ansatzpunkt, um eine Bewertung bei Google zu löschen.

Bei evidenten Fällen brauchen Sie nicht einmal einen Anwalt, sondern können das Entfernen selbst durchsetzen. Sollte die Bewertungsplattform jedoch unkooperativ sein, muss ein spezialisierter Rechtsanwalt die Angelegenheit übernehmen.

Welcher Anwalt ist „der Richtige für den Job“?

Es gibt viele Anwälte. Daher ist es für Betroffene eines Rechtsproblems nicht immer leicht auszumachen, welcher Rechtsanwalt nun der beste Ansprechpartner für das eigene Rechtsproblem wäre.

Grundsätzlich lässt sich zum Thema Google Bewertung durch Anwalt löschen sagen, dass dies dem Reputationsrecht zuzuordnen ist.

Hierbei geht es um Persönlichkeitsrechte (von natürlichen, aber auch von juristischen Personen), sowie um strafrechtliche Einschläge (Beleidigungen, Verleumdungen), und teilweise auch datenschutzrechtliche Fallkonstellationen (personenbezogene Daten in einer Bewertung).

IT-Recht und Persönlichkeitsrecht als Schwerpunkt!

Ein Anwalt sollte daher zumindest auf die Rechtsgebiete Persönlichkeitsrecht, Strafrecht und Datenschutzrecht spezialisiert sein. Nicht jeder Rechtsanwalt ist jedoch in diesen Gebieten „unterwegs“. Achten Sie neben der fachlichen Ausrichtung auch darauf, dass der in Frage stehende Anwalt über einschlägige Erfahrungen im Löschen von Bewertungen verfügt.

Denn reine Theoriekenntnisse zeugen noch nicht davon, dass auch in der Praxis gute Lösungen gefunden werden. Anwalt für Google Bewertung löschen braucht Kompetenz.

Meine Empfehlung ist grundsätzlich, sich an einen Fachanwalt für IT-Recht zu wenden. Dieser ist bereits durch seine fachliche Ausrichtung auf Fallkonstellationen spezialisiert, die sich im Internet und rund um die Informationstechnologie abspielen.

Jedoch ist zu sagen, dass nicht jeder Fachanwalt für IT-Recht auch die persönlichkeitsrechtlichen, besser gesagt reputationsrechtlichen Kenntnisse hat, um erfolgreich eine Google Bewertung löschen zu lassen.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Die Beauftragung eines Anwalts kann die Chancen auf eine dauerhafte Entfernung einer negativen Bewertung erheblich erhöhen. Als Fachanwalt für IT-Recht kann ich Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass Ihre Anfrage professionell und effektiv gestaltet ist. Ich kann Ihnen auch dabei helfen, eine Klage gegen Google-Bewertungen durchzuführen, wenn dies notwendig ist.

Der Prozess der Löschung

Die Löschung einer Google-Bewertung kann zwischen 2 und 5 Wochen dauern. Dieser Prozess beinhaltet die Überprüfung der Bewertung und die Reaktion des Empfängers. Die Erfolgsquote für die Entfernung von angegriffenen Bewertungen liegt zwischen 70% und 90%.

Tipps zur Löschung von Google-Bewertungen

Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, eine negative Google-Bewertung zu entfernen:

  1. Geben Sie einen gültigen Grund an: Wenn Sie eine Bewertung melden, müssen Sie einen gültigen Grund für die Löschung angeben.
  2. Löschen Sie gefälschte Bewertungen mit anonymen Daten: Wenn Sie feststellen, dass eine Bewertung gefälscht ist oder anonyme Daten enthält, können Sie diese zur Löschung melden.
  3. Entfernen Sie Bewertungen, die Beleidigungen oder Diffamierungen enthalten: Bewertungen, die Beleidigungen oder Diffamierungen enthalten, verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen von Google und können entfernt werden.
  4. Nutzen Sie das Google-Inhaltsentfernungsformular mit detaillierten Erklärungen: Wenn Sie eine Bewertung zur Löschung melden, sollten Sie das Google-Inhaltsentfernungsformular verwenden und detaillierte Erklärungen für die Löschung angeben.
  5. Betrachten Sie die Anforderung zur Entfernung von Bewertungen ohne Text: Leere 1- oder 2-Sterne-Bewertungen ohne Inhalt können gelöscht werden.

Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, hilft Ihnen beim Löschen einer Google Bewertung!

Anwalt für Google Bewertung löschen. Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, Mandanten bundesweit dabei zu helfen, sich gegen rechtswidrige Bewertungen auf allen einschlägigen Portalen zur Wehr zu setzen.

Ich höre mir zunächst immer erst einmal den Fall kostenfrei an, um daraufhin eine unverbindliche Ersteinschätzung mitzuteilen. Erst auf dieser Grundlage entscheidet der potenzielle Mandant dann, ob er mich mit dem Löschen der Bewertung beauftragen möchte.

Hierbei teile ich auch ganz offen mit, was die Beauftragung konkret kosten würde. Es gibt für Mandanten keine „Überraschungen“ im Sinne nicht erwarteter Rechnungen und Rechnungshöhen .

Gern höre ich Ihren Fall und melde mich umgehend bei Ihnen mit einer Ersteinschätzung zurück.

FAQ Anwalt für Google Bewertung löschen

Wie löschen Anwälte Google Bewertungen?

Bewertungen können angefochten und entfernt werden, wenn sie beleidigend sind, falsche Tatsachen behaupten oder keinen Inhalt haben. Die Rechtsprechung hat mittlerweile den Rahmen gut abgesteckt, wann eine Bewertung zu löschen ist.

Was kostet es eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Bevor ich Ihnen eine Preislage, schaue ich mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung die Bewertung an. Das Honorar hängt unter anderem davon ab, ob es um eine Bewertung oder mehrere Bewertungen geht und welchen textlichen Umfang die Bewertungen haben.

Kann man rechtlich gegen Google Rezensionen vorgehen?

Ja, die Frage lässt sich klar beantworten. Einzige Ausnahme: Wenn die Bewertung nur reine Meinungsäußerungen enthält, kann diese nicht angegriffen werden. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfe ich darüber hinaus, ob nicht nur gegen Google vorgegangen werden soll, sondern auch gegen die bewertende Person selber.

Anwalt für Google Bewertung löschen

Sollten Sie Probleme mit schlechten Bewertungen haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Unternehmen im Umgang mit schlechten Bewertungen und Fake-Rezensionen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht
Anwalt für Google Bewertung löschen

2 Gedanken zu „Anwalt für Google Bewertung löschen!“

  1. Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,
    wir bräuchten Ihren rechtlichen Beistand sowohl für Google, als auch für Kununu. Auf beiden Portalen haben sich ehemalige Angestellte per Whatsappgruppe zusammengerottet und posten, auch unter Verwendung von mehreren Accounts (jeweils) mehrere negative Einträge. Könnten Sie hier die Bearbeitung übernehmen? Scheint eine Daueraufgabe zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Farn

    Antworten
    • Guten Tag Herr Farn,

      Google und Kununu kriegen wir erfahrungsgemäß sehr gut in den Griff. Ich melde mich gern bei Ihnen per Mail mit der genauen Vorgehensweise.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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