Ich wurde gehackt: Was tun?

Phishing

Das Schlimmste, was einem im digitalen Zeitalter passieren kann, ist wohl das: Man öffnet sein Online-Banking und stellt fest, dass das Konto leergeräumt ist. Diese unangenehme Situation trifft vor allem die, die Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind. Der Schock ist groß, und viele wissen nicht, was sie in einem solchen Fall tun sollen. Als Fachanwalt für IT-Recht werde ich oft mit genau diesen Fragen konfrontiert: „Was soll ich jetzt tun?“, „Kann ich mein Geld zurückbekommen?“ und „Wie kann ich mich zukünftig schützen?“. In diesem Blogbeitrag gebe ich einen klaren Fahrplan für Betroffene und erkläre die wichtigsten rechtlichen Schritte.

1. Phishing-Angriff erkannt – was nun?

Phishing-Angriffe sind Betrugsversuche, bei denen Kriminelle versuchen, über gefälschte E-Mails oder Webseiten an Ihre vertraulichen Daten zu gelangen – meist Kontodaten, Passwörter oder Kreditkarteninformationen. Diese E-Mails oder Webseiten wirken oft täuschend echt, sodass es für den durchschnittlichen Nutzer schwer ist, den Betrug auf den ersten Blick zu erkennen. Haben Sie bereits festgestellt, dass Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden sind, sollten Sie sofort handeln. Die wichtigsten Sofortmaßnahmen sind:

1.1 Konten sofort sperren

Rufen Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister an und lassen Sie Ihre Konten sperren. Viele Banken bieten eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle an. Dies ist der wichtigste Schritt, um zu verhindern, dass weitere unautorisierte Transaktionen durchgeführt werden.

1.2 Passwörter ändern

Sobald Sie Ihr Konto gesperrt haben, ändern Sie unverzüglich alle Passwörter – nicht nur für das betroffene Konto, sondern auch für alle anderen Online-Dienste, insbesondere für Ihre E-Mail-Adresse. Nutzen Sie möglichst starke Passwörter und setzen Sie auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), um zukünftige Zugriffe zu erschweren.

1.3 Überprüfen Sie Ihre Geräte auf Malware

Phishing-Angriffe gehen häufig mit der Installation von Schadsoftware (Malware) auf Ihren Geräten einher. Nutzen Sie ein Anti-Virus-Programm, um Ihr System zu scannen und entfernen Sie verdächtige Software. In manchen Fällen kann es ratsam sein, das Betriebssystem vollständig neu aufzusetzen.

1.4 Dokumentieren Sie alles

Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller unautorisierten Transaktionen und verdächtigen Aktivitäten. Notieren Sie den genauen Zeitpunkt des Phishing-Angriffs, den Inhalt der verdächtigen E-Mail oder Webseite sowie die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen. Diese Informationen sind später entscheidend, um Ansprüche gegenüber der Bank geltend zu machen oder eine Strafanzeige zu erstatten.

2. Ihre Rechte als Opfer eines Phishing-Angriffs

Nach einem Phishing-Angriff stellt sich schnell die Frage: „Kann ich mein Geld zurückbekommen?“ – Hierbei kommt es auf die konkrete Rechtslage an, die nicht immer einfach ist. Grundsätzlich gilt: Banken sind verpflichtet, ihre Kunden vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aber auch Sie als Kunde haben eine Sorgfaltspflicht, die Sie erfüllen müssen.

2.1 Rückerstattung durch die Bank

Banken haften in der Regel für unautorisierte Zahlungen, die durch Phishing-Angriffe entstanden sind. Sie haben das Recht auf eine Rückerstattung des Betrags, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie auf eine offensichtlich gefälschte E-Mail reagiert oder Ihre Zugangsdaten an unbefugte Dritte weitergegeben haben.

2.2 Ihre Sorgfaltspflicht

Als Bankkunde sind Sie verpflichtet, Ihre Online-Zugangsdaten sicher zu verwahren. Zudem dürfen Sie niemals auf Phishing-E-Mails reagieren, die nach Passwörtern oder PINs fragen – seriöse Banken werden solche Informationen nie per E-Mail anfordern. Haben Sie dennoch Daten weitergegeben, kann die Bank argumentieren, dass Sie fahrlässig gehandelt haben, was zu einer Kürzung oder Ablehnung der Rückerstattung führen könnte.

2.3 Wann die Bank haftet – und wann nicht

Die Bank haftet grundsätzlich nicht, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Aber auch in solchen Fällen lohnt sich der Gang zum Anwalt. Oftmals lässt sich argumentieren, dass die Bank nicht ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. In diesem Zusammenhang spielt das IT-Sicherheitsgesetz eine immer größere Rolle, das von Banken verlangt, ihre Systeme regelmäßig zu überprüfen und gegen Angriffe abzusichern.

2.4 Fristen beachten

Informieren Sie Ihre Bank so schnell wie möglich, nachdem Sie den Phishing-Angriff bemerkt haben. Viele Banken setzen eine Frist von 24 bis 48 Stunden, innerhalb derer Sie den Vorfall melden müssen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Rückerstattung.

3. Strafanzeige erstatten – Phishing ist eine Straftat

Phishing-Angriffe sind nicht nur ärgerlich, sie sind auch eine Straftat. Hierbei handelt es sich um Computerbetrug (§ 263a StGB) und das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Als Opfer sollten Sie in jedem Fall Strafanzeige erstatten, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

3.1 Wie erstatte ich eine Anzeige?

Eine Strafanzeige können Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder online erstatten. Die Polizei wird die Ermittlungen aufnehmen und versuchen, den Angreifer zu identifizieren. In einigen Fällen arbeiten die Ermittlungsbehörden eng mit IT-Spezialisten und Forensikern zusammen, um den digitalen Spuren zu folgen.

3.2 Zusammenarbeit mit der Polizei

Für die Ermittlungen ist es wichtig, dass Sie alle verfügbaren Beweise zur Verfügung stellen. Speichern Sie verdächtige E-Mails, machen Sie Screenshots und notieren Sie sich den Ablauf des Angriffs so detailliert wie möglich. Die Polizei wird diese Informationen nutzen, um den Täter zu finden und strafrechtlich zu verfolgen.

4. Datenschutzrechtliche Schritte und Meldepflichten

Neben dem finanziellen Verlust gibt es häufig auch datenschutzrechtliche Implikationen. Bei einem Phishing-Angriff werden oft sensible Daten ausgespäht, was auch ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften sein kann.

4.1 Meldepflichten an die Datenschutzbehörde

Sind Sie als Unternehmen oder Organisation vom Phishing-Angriff betroffen und wurden personenbezogene Daten kompromittiert, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Datenschutzbehörde melden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Unternehmen eine Meldefrist von 72 Stunden, um Datenschutzverletzungen anzuzeigen.

4.2 Betroffene Personen informieren

Je nachdem, welche Daten gestohlen wurden, sind Sie möglicherweise verpflichtet, die betroffenen Personen direkt zu informieren. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen sensible personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, Kreditkarteninformationen oder Sozialversicherungsnummern betroffen sind.

5. Prävention: Wie kann ich mich zukünftig schützen?

Phishing-Angriffe sind schwer zu erkennen, doch es gibt einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sich besser zu schützen:

5.1 Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle wichtigen Konten bietet einen zusätzlichen Schutz. Selbst wenn ein Angreifer Ihre Passwörter stiehlt, benötigt er noch einen zusätzlichen Code, der an Ihr Mobiltelefon gesendet wird, um sich anzumelden.

5.2 Passwort-Management

Verwenden Sie starke und einzigartige Passwörter für alle Ihre Konten. Ein Passwort-Manager kann Ihnen helfen, komplexe Passwörter zu erstellen und zu verwalten, ohne dass Sie sich diese merken müssen.

5.3 Schulung und Sensibilisierung

Bilden Sie sich und andere Personen in Ihrem Umfeld über die Gefahren von Phishing auf. Achten Sie besonders auf verdächtige E-Mails und klicken Sie niemals auf Links oder öffnen Sie Anhänge von unbekannten Absendern.

Fazit: Ihr Recht als Phishing-Opfer

Als Opfer eines Phishing-Angriffs stehen Sie oft unter Schock, aber es ist wichtig, schnell und richtig zu handeln. Sperren Sie Ihre Konten, ändern Sie Ihre Passwörter und kontaktieren Sie Ihre Bank. In vielen Fällen können Sie Ihr Geld zurückbekommen, besonders wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Der Gang zum Anwalt für IT-Recht ist in solchen Fällen ratsam, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Zudem sollten Sie immer eine Strafanzeige erstatten, um den Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Wenn Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht zur Seite. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Sie die bestmöglichen Schritte einleiten und Ihre Rechte als Phishing-Opfer geschützt sind.


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