E-Mails der Targobank kritisch prüfen
Wenn Sie eine E-Mail von der Targobank erhalten, sollten Sie immer genau prüfen, wer der Absender ist. Oftmals erkennt man schon am Absender, dass die E-Mail nicht wirklich von der Targobank stammt. In manchen Fällen sehen diese Mails jedoch täuschend echt aus. Achten Sie daher besonders auf die Betreffzeile, um Hinweise auf eine Phishingmail zu finden.
Typische Betreffzeilen von Phishing-Mails
Häufige Betreffzeilen sind:
- „Warnung vom Servicebereich“
- Aufforderungen zu neuen Onlinebewerbungen oder Mitgliedschaften
- Hinweise auf angebliche Zahlungen an die Targobank
- Nachrichten über eine Sperrung des Internetbanking-Zugangs mit einem Link zur Entsperrung
Wenn Sie mit dem Mauszeiger über den Link fahren, führt dieser oft nicht zur Targobank-Webseite, sondern zu einer anderen Adresse. Beispiele solcher Mails finden Sie auf der Webseite www.onlinewarnungen.de.
Verhalten bei verdächtigen E-Mails
Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten, antworten Sie nicht darauf und klicken Sie keine Links an. Rufen Sie stattdessen direkt bei der Bank an, um die Echtheit der Mail zu überprüfen. Banken, einschließlich der Targobank, verlangen niemals per E-Mail die Angabe von PIN oder TAN.
Aktuelle Betrugsfälle
Derzeit buchen Betrüger Geld von Girokonten auf Kreditkarten und nutzen diese für Bestellungen, beispielsweise bei MediaMarkt in Spanien. Wenn Sie betroffen sind, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Viele Betroffene hoffen, dass schnelle und unbürokratische Hilfe erfolgt, besonders bei hohen Beträgen. Es ist wichtig, dass Abbuchungen und Rechnungen weiterhin gedeckt werden können.
Unterstützung durch die Targobank
Ob die Targobank bei Phishingopfern hilft, hängt von der Prüfung des Falls ab. Wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, etwa durch das Übermitteln von PIN oder TAN per E-Mail, ist die Bank nicht zum Schadensausgleich verpflichtet. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei die Kosten der Beratung abdecken.
Anzeige bei der Polizei
Auch eine Anzeige bei der Polizei ist sinnvoll. Bedenken Sie jedoch, dass die Bank möglicherweise Einblick in die Ermittlungsakten nimmt, was zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Es ist daher wichtig, von Anfang an vorsichtig zu agieren und rechtlich abgesichert zu sein.
Weitere Betrugsformen: Smishing und Vishing
Neben Phishing gibt es auch „Smishing“ und „Vishing“. Beim Smishing erfolgt der Datenabgriff per SMS. Bankkunden werden per SMS aufgefordert, einem Link zu folgen oder eine Telefonnummer anzurufen, um das Konto zu reaktivieren oder zu prüfen. Über diesen Weg wird oft Schadsoftware auf dem Smartphone installiert.
Beim Vishing versuchen Betrüger, per Telefon an persönliche Zugangsdaten wie PIN oder TAN zu gelangen. Seien Sie besonders vorsichtig bei unerbetenen Anrufen und geben Sie niemals persönliche Daten am Telefon preis.
Fazit
Generell ist immer Vorsicht geboten, wenn am Telefon, per E-Mail oder SMS eine PIN, TAN oder ein Passwort abgefragt wird. Bei Verdacht auf Phishing sollten Sie immer direkt bei Ihrer Bank nachfragen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.