Foren bieten die Möglichkeiten sich mit anderen Nutzern über verschiedene Themengebiete auszutauschen und sich Informationen einzuholen.
Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Nutzer eigene Aussagen bereuen und diese am liebsten sofort wieder löschen würden.
Nun stellt sich jedoch die Frage, ob das Überhaupt möglich ist und wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage für einen solchen Anspruch auf Löschung.
Lassen sich eigenen Beiträge löschen?
Der Wunsch, die eigenen Beiträge innerhalb eines Forums löschen zu lassen kann mehrere Gründe haben. Sei es die eigene Unzufriedenheit mit dem geschriebenen Text, oder aber ähnliche Gründe.
Auch kann es zur Löschung des eigenen Profils kommen, weshalb Nutzer in diesem Zusammenhang die eigenen Beiträge ebenfalls entfernen möchten.
Doch besteht überhaupt ein Anspruch darauf, die eigenen Beiträge löschen zu lassen?
Urteil des Amtsgericht Ratingen
Das Amtsgericht Ratingen musste 2011 über einen Fall entscheiden, in dem ein Nutzer eines Forums verwiesen wurde, da dieser gegen die Boardregeln verstoßen hatte.
Der Nutzer forderte schließlich die Entfernung sämtlicher eigens verfassten Beiträge, woraufhin sich der Betreiber des Forums weigerte (Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10). Das Gericht wies die Klage ab, da es in dem vorliegenden Fall keinen Löschungsanspruch sah.
Begründet wurde dies damit, dass durch das Forum sämtliche privaten Beiträge wie Fotos und Kontaktdaten gelöscht wurden.
Da der Nutzer seine Beiträge aber in Kenntnis der vorliegenden AGB des Forums gepostet habe und diese durch eine Registrierung auch akzeptiert habe, stünde ihm kein Anspruch auf Löschung zu.
Denn diese sehen eine Löschung der Beiträge nicht vor, wenn der jeweilige Nutzer nicht mehr im Forum registriert ist. Das Urteil stellt damit klar, dass sich im vorliegenden Fall kein Löschungsanspruch ergibt, weder aus dem Datenschutz- noch aus dem Urheberrecht.
Mögliche Rechtsansprüche
Zwar entschied das Amtsgericht in diesem Fall gegen einen Anspruch auf die Löschung von Beiträgen, in ähnlichen Situationen kann jedoch sehr wohl ein Anspruch auf die Löschung einzelner Beiträge vorliegen.
In dem vorliegenden Fall entschied sich das Gericht zwar gegen das Vorliegen eines Werks im Sinne des Urheberrechts, jedoch kann sich andernfalls ein Anspruch auf Löschung aus den §§ 97 ff. UrhG ergeben.
In der Regel liegt ein solcher Rechtsanspruch aber nur vor, wenn es sich um einen Beitragt mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt, sprich es sich nicht um einen kurzen und in einem Forum nicht unüblichen Text handelt.
Ist es nicht möglich, dem Gericht diese Schöpfungshöhe darlegen zu können, können sich Ansprüche noch aus den allgemeinen Normen des BGB ergeben.
In Betracht kommende Ansprüche könnten sich hier beispielsweise aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben.
Denkbar wäre ebenfalls ein Anspruch im Sinne der §§ 280 I, 241 I BGB, also einem Anspruch aus nachverträglichen Nebenpflichten.
Das größte Hindernis an einem Anspruch auf die Löschung eigener Beiträge, stellen die AGB des jeweiligen Forums dar.
Denn diese machen sich die AGB zu Nutze, um mögliche Ansprüche von Nutzern auszuschließen.
Ob dies im Einzelfall zulässig ist ergibt sich aus §§ 307 ff. BGB. Demnach gilt es grundsätzlich, sich die AGB zu vor Augen zu führen und zu überprüfen, um feststellen zu können, ob ein Ausschluss der Ansprüche der Nutzer tatsächlich wirksam ist.