Nach schlechter Bewertung Abmahnung? Sie haben sich über Ihren Arzt, einen Verkäufer oder einen Vertragspartner geärgert? In Ihrem Ärger haben Sie eine saftige Bewertung bei Google, Jameda oder anderen Bewertungsseiten veröffentlicht? Ihnen wurde unberechtigterweise eine Kündigung ausgesprochen und Sie haben bei Kununu einen Arbeitgeber schlecht bewertet?
Bei solchen Situationen kann es im Nachgang Überraschungen geben. Ärzte, Arbeitgeber und Vertragspartner wehren sich zunehmend gegen negative Bewertungen mit anwaltlicher Hilfe. Es werden dann Schreiben und Abmahnungen übersandt, in denen über einen Anwalt die Bewerter aufgefordert werden, die negative Rezension zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe enthalten, die bei zukünftigen Verstößen zu zahlen ist.
Hintergrund: Warum Bewertungen so wichtig sind
Es ist kein Geheimnis, dass in der heutigen digitalen Welt Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle spielen. Sie beeinflussen nicht nur das Kaufverhalten der Verbraucher, sondern können auch das Image und die Reputation eines Unternehmens oder einer Einzelperson maßgeblich prägen. Aber was passiert, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertung erhalten haben? In meinem Berufsleben als Fachanwalt für IT-Recht habe ich viele Mandanten beraten, die sich genau in dieser Situation befanden. Ich möchte Ihnen helfen, diese Situation zu navigieren und die besten Schritte zur Lösung zu finden.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung im Zusammenhang mit Bewertungen ist ein rechtliches Instrument, das typischerweise dann zum Einsatz kommt, wenn jemand der Meinung ist, dass eine veröffentlichte Bewertung (z.B. über ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Arbeitgeber) seine Rechte verletzt, insbesondere wenn es sich um falsche, diffamierende oder rufschädigende Inhalte handelt.
Das Ziel einer solchen Abmahnung ist es, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, indem der Abmahnende den Verfasser der Bewertung auffordert, die beanstandete Handlung zu unterlassen und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz zu leisten.
Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der Abmahnung. Sie ist eine rechtlich bindende Erklärung des Abgemahnten, in der er sich verpflichtet, die beanstandete Veröffentlichung der Bewertung zu entfernen und/oder zukünftig von der Veröffentlichung ähnlicher Inhalte abzusehen. Die Unterlassungserklärung soll sicherstellen, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung nicht wiederholt. Sie enthält in der Regel eine Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass die Erklärung nicht eingehalten wird.
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe ist ein finanzieller Betrag, der im Falle der Nichtbefolgung der in der Unterlassungserklärung festgelegten Verpflichtungen fällig wird. Die Höhe der Vertragsstrafe ist oft Verhandlungssache und hängt von der Schwere der Rechtsverletzung, dem Ausmaß des potenziellen Schadens und anderen Faktoren ab. Die Festlegung einer Vertragsstrafe dient als Abschreckungsmittel, um sicherzustellen, dass der Abgemahnte die Unterlassungserklärung ernst nimmt und die rechtswidrige Handlung nicht wiederholt.
Eine Abmahnung wegen einer Bewertung kann verschiedene Rechtsgrundlagen haben, darunter das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht oder das Wettbewerbsrecht. Die spezifischen Anforderungen und die Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung können je nach Jurisdiktion und den Umständen des Einzelfalls variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede negative Bewertung automatisch eine Rechtsverletzung darstellt. Meinungsäußerungen und sachliche Kritik sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Eine Abmahnung kommt daher in der Regel nur dann in Betracht, wenn die veröffentlichten Inhalte unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Betroffenen in seinem Ansehen schädigen oder seine geschäftlichen Interessen beeinträchtigen können.
Warum eine Abmahnung nach einer schlechten Bewertung?
Abmahnungen nach schlechten Bewertungen sind in der Regel auf zwei Hauptgründe zurückzuführen. Der erste ist die Verleumdung. Wenn eine Bewertung falsche Informationen enthält oder absichtlich dazu dient, das Image des Betroffenen zu schädigen, kann dies als Verleumdung angesehen werden. Der zweite Grund ist die Verletzung des Wettbewerbsrechts. In einigen Fällen kann eine negative Bewertung als unlautere Wettbewerbshandlung angesehen werden, insbesondere wenn sie dazu dient, den Wettbewerber zu benachteiligen.
Erhalt einer Abmahnung nach einer schlechten Bewertung: Erste Schritte
Wenn Sie nach einer schlechten Bewertung eine Abmahnung erhalten haben, kann das zunächst schockierend sein. Doch bevor Sie in Panik geraten, lassen Sie uns gemeinsam die ersten Schritte durchgehen.
- Bewahren Sie Ruhe: Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Es handelt sich dabei um einen formalen Schritt, der dazu dient, rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
- Überprüfen Sie die Abmahnung: Nicht jede Abmahnung ist rechtlich gültig. Sie sollte bestimmte formaljuristische Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise die genaue Bezeichnung des Verstoßes und eine angemessene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung.
- Suchen Sie juristischen Rat: Bevor Sie auf eine Abmahnung reagieren, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen dabei helfen, die Abmahnung zu prüfen und das weitere Vorgehen zu planen.
Nach schlechter Bewertung Abmahnung: Wie gehe ich damit um?
Wir erleben in der Praxis, dass in den Abmahnungen sehr unterschiedliche Forderungen enthalten sind. Insbesondere die Abmahnkosten, sprich die Gebühren für die anwaltliche Beauftragung, variieren stark. Teilweise werden Beträge von über 1.500,00 Euro bei einem sogenannten Gegenstandswert von 30.000,00 Euro gefordert. Anwaltskanzleien verweisen dabei gern auf die starke geschäftsschädigende Wirkung einer negativen Bewertung.
Viele Gerichte sind bereit, Unterlassungsansprüche pro Bewertung mit einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro zu taxieren. Dann liegen die Anwaltsgebühren bei ca. 880,00 Euro.
Wir empfehlen Betroffenen, sich kurzfristig anwaltliche Hilfe zu organisieren. Wenn Sie nicht reagieren, ist zu befürchten, dass ein gerichtliches Verfahren initiiert wird. Wird vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben, kann dies zu weiteren Forderungen führen, beispielsweise Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen.
Außerdem ist kritisch zu prüfen, ob die Forderungen und Vorwürfe so zutreffen.
Natürlich dürfen Sie auch in Bewertungen kritisch Ihre Meinung über Arbeitgeber oder Vertragspartner sowie Ärzte sagen. Dies kann mit einer Abmahnung nicht verhindert werden, auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle versucht wird.
Mit anderen Worten: Lassen Sie sich durch eine Abmahnung nicht unter Druck setzen, sondern wehren Sie sich.
Erfahrungsberichte zu einer Abmahnung nach schlechter Bewertung (Stand 02.01.2024)
Ein Betroffener berichtet über das Vorgehen nach einer negativen Bewertung eines Maklers:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich eine Rezension bei Google über eine Makler Agentur verfasst.
Der Makler hat daraufhin erfolglos über seine Kanzlei versucht die Löschung durch Google herbeizuführen.
Per E-Mail hat mein Mann dann das erste Schreiben und die Unterlassungserklärung von der Kanzlei erhalten, in dem ich aufgefordert werde, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten in Höhe von 1.500€ (Streitwert 25.000€) zu übernehmen.
Von meinem Mann gab es daraufhin eine umfangreiche Antwort , in der wir detailliert darauf eingehen warum eine Unterlassungserklärung unbegründet ist und sogar Schadensersatz für höhere Zinsen unseres Hauskaufs fordern.
Es folgte ein Anruf des von mir rezensierten Maklers auf der Handynummer meines Mannes, bei dem versucht wurde, miteinander zu sprechen um auf einen „gemeinsamen Nenner zu kommen“. Es wurde viel Druck auf uns ausgeübt. Wir beendeten das Telefonat und wiesen daraufhin nur noch über Anwälte kommunizieren zu wollen.
Es folgte die schriftliche Antwort auf unser Schreiben, in der ich aufgefordert werde die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zu der Übernahme weiterer umfangreicher Kosten verpflichtet werde.
Wir kommen nicht mehr weiter und benötigen dringend einen Rechtsbeistand.
Einige Unternehmen greifen die bewertenden Personen nicht direkt an, sondern gehen über die jeweilige Plattform, wie z.B. Google gegen negative Bewertungen vor. Eine Betroffene berichtet:
Sehr geehrte Kanzlei Feil,
gerne würde ich die Abmahnung/Beschwerde im Rahmen der Ersteinschätzung an Sie weiterleiten. Hierzu sei gesagt, dass die Aussage “ Eine geschäftliche Beziehung zwischen dem Bewertenden und meinem Mandanten hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.“ nicht zutreffend ist. Ich habe mehrere Produkte bei Ostermann Haan gekauft (komplette Küche und Wohnwand). Ebenfalls habe ich mich über ein Bett informiert (angebliche Lieferzeit von über 8-9 Wochen), mich jedoch für einen anderen Anbieter entschieden, welcher mir innerhalb einer von zwei Wochen dasselbige günstiger verkaufen konnte. Basierend auf dieser Erfahrung und meinen Erfahrungen mit Küche sowie Wohnwand, habe ich meine kurze und knappe Rezension geschrieben. Das Ostermann bei der Küchenplanung geschlampt hat und teils Informationen vorenthalten wurden, habe ich nicht einmal in der Rezension erwähnt.
Ich bin mir unsicherer, ob das Einreichen von Rechnungen (zur Verhinderung der Löschung,)ohne anwaltliche Formalität hier negativ für mich ausgehen könnte.
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie angemessen reagieren. Hier sind einige Schritte, die ich empfehle:
Schritt 1: Bewahren Sie Ruhe
Der erste Impuls könnte Panik sein, aber es ist wichtig, ruhig zu bleiben. Eine Abmahnung ist nicht das Ende der Welt und es gibt viele Wege, wie Sie damit umgehen können. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Abmahnung ein rechtliches Instrument ist, das dazu dient, Ihre Aufmerksamkeit auf ein mögliches Problem zu lenken. Sie bedeutet nicht automatisch, dass Sie schuldig sind oder dass Sie eine Strafe zahlen müssen.
Schritt 2: Überprüfen Sie die Abmahnung
Nehmen Sie sich die Zeit, die Abmahnung sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Wer ist der Absender? Welche spezifischen Anschuldigungen werden erhoben? Welche Rechtsmittel werden gefordert? In einigen Fällen kann die Abmahnung unbegründet sein und es kann möglich sein, sie ohne weitere Maßnahmen zu ignorieren. Aber Vorsicht: Bevor Sie diese Entscheidung treffen, ist es ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren.
Schritt 3: Konsultieren Sie einen Anwalt
Es ist immer ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Dieser kann die Abmahnung aus rechtlicher Sicht überprüfen und Sie darüber beraten, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und welche Schritte Sie als nächstes unternehmen sollten. In einigen Fällen kann Ihr Anwalt die Abmahnung erfolgreich abwehren, in anderen Fällen kann er Ihnen dabei helfen, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Schritt 4: Antwort auf die Abmahnung
Nachdem Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben, sollten Sie eine formelle Antwort auf die Abmahnung verfassen. In dieser Antwort sollten Sie auf die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe eingehen und Ihre Position klar darlegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung unbegründet ist, sollten Sie dies klarstellen und die Gründe dafür erläutern. Andernfalls sollten Sie überlegen, ob Sie bereit sind, die geforderten Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu lösen.
Besteht die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aufgrund einer negativen Bewertung?
Es ist durchaus möglich, dass eine negative Bewertung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die zu einer Anzeige führen könnten. Im Kontext von Rezensionen sind es vor allem Äußerungsdelikte, die in Frage kommen. Dazu gehören Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
In der Praxis greifen Betroffene jedoch häufiger auf zivilrechtliche Mittel zurück. Sie streben oftmals eine Lösung über Schmerzensgeldansprüche für immaterielle Schäden sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche an. Der Hauptgrund für dieses Vorgehen liegt darin, dass die Staatsanwaltschaft bei Äußerungsdelikten gegenüber Privatpersonen die Ermittlungen üblicherweise einstellt und auf den Weg der strafrechtlichen Privatklage gemäß § 375 StPO verweist. Dieses Prozedere entspricht den staatsanwaltschaftlichen Richtlinien nach 229 RistBV. Da auf strafrechtlichem Wege somit oft keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt werden können, wird dem strafrechtlichen Verfahren in diesen Fällen keine allzu große Bedeutung beigemessen.
Dennoch hat die potenzielle strafrechtliche Relevanz einer Bewertung Auswirkungen auf die Möglichkeiten, gegen Sie als Verfasser einer Rezension vorzugehen. Beispielsweise kann sich aus der Ermittlungsakte die Identität einer bewertenden Person ergeben.
Zudem bewirkt der Tatbestand der üblen Nachrede eine Umkehr der Beweislast auch im Zivilrecht. Dies geschieht durch die Anwendung der entsprechenden Vorschriften, nämlich §§ 1004 I 1 analog, 823 II BGB in Verbindung mit § 186 StGB (üble Nachrede) als Schutzgesetz. Die Konsequenz daraus ist: In einem eventuellen Gerichtsverfahren läge es an Ihnen, den Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptungen, die Sie in Ihrer Bewertung geäußert haben, zu belegen.
Greift die Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung wegen schlechter Bewertungen?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Wenn Sie rechtswidrig in Anspruch genommen werden, ist es möglich, eine Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Einige Rechtsschutzversicherungen schließen aber die Deckung der Abwehr von Unterlassungsansprüchen aus.
Dies können Sie zunächst selber klären und der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt schildern. Einige Rechtsschutzversicherungen verweisen Sie dann gern an eigene Hotlines. Dies sehen wir in der Praxis kritisch, da teilweise die telefonischen Ansprechpartner in Bewertungsangelegenheiten nicht spezialisiert sind und vorschnell Auskünfte geben. Wir empfehlen auf jeden Fall die Beauftragung und Hinzuziehung einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
Ob die Haftpflichtversicherung greift, können Sie bei Ihrer Versicherung direkt abfragen. Vielfach schließen Haftpflichtversicherungen Haftungsfälle aus, wenn es um die Verletzung der persönlichen Ehre geht.
Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?
Wie bereits oben ausgeführt, dürfen Sie im Rahmen Ihrer Meinungsfreiheit sich äußern. Dies kann und wird von den Gesetzen und der Rechtsprechung nicht eingeschränkt.
Allerdings dürfen Sie in einer Bewertung keine falschen Tatsachen oder unwahre Tatsachen behaupten. Wenn beispielsweise bei einer Arbeitgeberbewertung bei kununu.de behauptet wird, alle Arbeitsplätze sind mit katastrophalen oder schlechten Stühlen ausgestattet, so muss der Bewerter im Zweifel nachweisen können, dass tatsächlich alle Arbeitsplätze mit schlechten Stühlen ausgestattet sind. Gleiches gilt für Behauptungen über Ärzte, dass diese keine ordentliche Untersuchung oder Diagnose gestellt haben oder die Behauptung über Verkäufer, diese hätten sich nicht beim Kunden nach einer Bitte um Rücksendung gemeldet. All dies sind Tatsachen und können im Zweifel durch eine gerichtliche Beweisaufnahme überprüft werden. Insoweit fordert die Gesetzgebung und auch die Rechtsprechung wahre Aussagen und die Vermeidung von unwahren Tatsachen.
Weiterhin kann eine Bewertung rechtswidrig sein, wenn diese Beleidigungen enthält. Hier gibt es eine fließende Grenze, da teilweise persönliche Empfindungen bei der Bewertung als Beleidigung eine Rolle spielen. Hier kommt es auf die konkrete und genaue Formulierung an, ob diese eine unberechtigte Schmähkritig oder Beleidigung ist.
Wenn Sie den Arzt nie aufgesucht haben oder bei dem Arbeitgeber gar nicht beschäftigt waren, dürfen Sie keine Bewertung abgeben. Dies ist in verschiedenen Gerichtsurteilen entschieden worden.
Die Portale sind verpflichtet, zu prüfen, ob ein Vertragsverhältnis, ein Arztvertrag oder ein Arbeitsverhältnis bestand.
Wie können Sie sich vor Abmahnungen schützen?
Niemand möchte eine Abmahnung erhalten, aber es gibt einige vorbeugende Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihr Risiko zu minimieren:
Verfassen Sie ehrliche und faire Bewertungen
Die beste Verteidigung gegen eine Abmahnung ist, sich korrekt zu verhalten. Wenn Sie eine Bewertung verfassen, seien Sie ehrlich und fair. Übertreiben Sie nicht und machen Sie keine falschen Behauptungen. Bedenken Sie, dass Ihre Worte Konsequenzen haben und dass Sie für das, was Sie sagen, verantwortlich sind.
Überprüfen Sie Ihre Bewertungen regelmäßig
Es ist eine gute Praxis, Ihre Bewertungen regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Wenn sich Ihre Meinung über ein Produkt oder eine Dienstleistung geändert hat oder wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler gemacht haben, sollten Sie Ihre Bewertung entsprechend anpassen.
Seien Sie transparent und reagieren Sie auf negative Bewertungen
Wenn Sie negative Bewertungen erhalten, ist es wichtig, darauf zu reagieren und Ihre Seite der Geschichte darzulegen. In vielen Fällen kann eine klare und höfliche Erklärung dazu beitragen, Missverständnisse zu klären und potenzielle Rechtsprobleme zu vermeiden.
Wie geht man vor, wenn nach einer nicht beachteten Abmahnung bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde?
Findet das Verfahren vor dem Landgericht statt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich. In der Regel werden solche Prozesse schriftlich vorbereitet, wobei in den Gerichtsterminen hauptsächlich Anträge erörtert werden. Ich biete Ihnen gerne meine rechtliche Unterstützung in dieser Angelegenheit an. Es kann erforderlich sein, abhängig von der geografischen Distanz, einen weiteren Rechtsanwalt als Vertreter für den Termin vor Ort hinzuzuziehen. Dies führt selbstverständlich nicht zu zusätzlichen Kosten für Sie.
Klage nach Abmahnung?
In zahlreichen Bundesländern ist aufgrund der Bestimmungen des § 15a EGZPO in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch. Dies betrifft Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, sofern diese nicht durch Presse oder Rundfunk erfolgt ist. Obwohl diese Vorschrift teilweise wenig bekannt ist, kann ihre Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit der Klage führen, falls ein solches Verfahren vorgeschrieben ist.
Fazit Nach schlechter Bewertung Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an kanzlei@recht-freundlich.de zusenden. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen erste Hinweise, wie mit der Abmahnung umzugehen ist. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, erhalten Sie entsprechende Informationen. Transparent informieren wir Sie auch über die Kosten unserer Beauftragung und die weiteren Abläufe.
Wir unterstützen Betroffene, die eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertung erhalten haben, bundesweit.
Abmahnung nach schlechter Bewertung?
Sollten Sie Probleme nach einer schlechten Bewertung mit einer Abmahnung haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Betroffene bundesweit!
Sehr geehrter Herr Feil und das Team,
vielen Dank für nützliche Informationen auf Ihrer Webseite!
Ich möchte Sie gerne um Ihren Rat bitten:
Meine Familie und ich wurden in einem Hotel in Österreich bestohlen: Skitaschen aus gemeinschaftlichen Skiraum (Schild: Hotel haftet nicht) und eine Marken-Sonnenbrille für 140 EUR (Putzfrau). Ich habe erst zu Hause gemerkt, dass die Sonnenbrille entwendet wurde. Habe das Hotel 2x angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Mir ging es um eine Entschuldigung seitens Hotels. Es gab keine Antwort. Ich war sehr verärgert und verletzt und habe die Situationen in der negativen, aber wahrhaftigen Bewertung geschildert. Heute kam eine Abmahnung vom Rechtsanwalt des Hotels. Ich soll Bewertung innerhalb von 12 Std. entfernen und 240 EUR zahlen. Die Bewertung habe ich entfernt, um die Frist nicht zu überschreiten. Besteht die rechtliche Möglichkeit, die Kosten der Abmahnung nicht zu tragen? Ich habe ja bereits den Schaden i.H.v. von 210 EUR und keine Entschuldigung vom Hotel.
Hier ist der Ausschnitt aus dem Brief von dem Anwalt:
„Sie haben in einer Google-Bewertung meine Mandantschaft bzw. Mitarbeiter meiner Mandantschaft des Diebstahls bezichtigt und dies durch die Veröffentlichung Ihrer Bewertung publiziert. Meine Mandantschaft verwehrt sich gegen diesbezügliche Vorwürfe, zumal diese von Ihnen in keinster Weise unter Beweis gestellt wurden. Ihre Bewertung entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und habe ich Sie daher namens meiner Mandantschaft aufzufordern, diese Bewertung binnen 12 Stunden zu entfernen.
Zu Beweissicherungszwecken wurde Ihre Bewertung gesichert, durch Ihr unrechtmäßiges Vorgehen haben Sie mein rechtsfreundliches Einschreiten notwendig gemacht und meiner Mandantschaft daher die hiermit zusammenhängenden Kosten in Höhe von € 240,00 (darin enthalten 20 % Umsatzsteuer) binnen 7 Tagen durch Überweisung auf mein rechts bezeichnetes Honorarkonto zu ersetzen.“
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Vogel